Beschluss des Vorstandes der 9er Klassenvereinigung

Gültig ab 01.02.2025

Das Folgende sind Ergänzungen der Ranglistenordnung des DSV für die 49er Klasse.

     

      1. Geltungsbereich

    Die Ranglistenordnung des DSV, sowie diese Ergänzungen für die 49er Klasse findet bei Regatten Anwendung, für die von der Klassenvereinigung ein Ranglistenfaktor gemäß dieser Vorschrift vergeben wurde.

       

        • Definitionen und Zielsetzung

             

              • Rangliste

        Die Rangliste spiegelt den Leistungsstand innerhalb der 49er Klasse wider. Für ihre Berechnung ist die Anlage 1 der RO anzuwenden. Hierbei wird für den Parameter „s“ die Anzahl der mindestens angemeldeten und registrierten Boote gerechnet.

        Berechnungszeitraum für Ranglisten sind grundsätzlich 12 Monate. Regatten, die zum Stichtag begonnen haben, sind in die Wertung einzubeziehen.

           

            • Wettfahrtzeit pro Tag

          Als Wettfahrtzeit pro Tag gilt die Summe der Wettfahrtzeiten vom Vorbereitungssignal bis zum Zieldurchgang des letzten Bootes der letzten Tageswettfahrt beziehungsweise bis zum Abbruch der Wettfahrt mit AP-Alpha.

             

              • Mindestteilnehmerzahl

            Die Klassenvereinigung schreibt eine Mindestteilnehmerzahl bei Ranglistenregatten von zehn Booten vor (Dies ergänzt RO Punkt 3).

               

                • Aufgaben und Verantwortung der Klassenvereinigung
                  • Die Klassenvereinigung legt die Ranglistenregatten ihrer Klasse und die zugehörigen Ranglistenfaktoren unter Einhaltung dieser Ordnung fest
                  • Mindestens die Hälfte der Ranglistenregatten erhält einen Faktor nicht größer als 1,2.
                  • Den durchführenden Vereinen sind die geltenden 29er Klassenvorschriften bekannt und finden Anwendung.

                     

                      • Die durchführenden Vereine legen in der Notice of Race (NOR) bis spätestens zwei Monate vor der Regatta fest, wie viele Wettfahrten gesegelt werden, wie die Wertung in Abhängigkeit von der Anzahl der gesegelten Wettfahrten vorzunehmen ist, welche Sollzeiten und Zeitlimits für die Wettfahrten gelten sollen und welche anderen Bedingungen (Segeln in Gruppen, Kursschema etc.) für die Regatta gelten sollen.

                  • Aufgaben und Verantwortung der durchführenden Vereine
                    • Die durchführenden Vereine erstellen Ausschreibung und Segelanweisungen gemäß der Musterausschreibung und den Mustersegelanweisungen des DSV und führen die Regatta in Übereinstimmung mit den geltenden WR und den Ordnungsvorschriften durch.

                       

                        • Die durchführenden Vereine müssen die Regatten auf einer online-Plattform führen.

                     

                      • Anforderungen an eine Ranglistenregatta
                        • Als Grundvoraussetzungen für die Gültigkeit einer Ranglistenregatta müssen die folgenden Anforderungen während der gesamten Regatta erfüllt sein. Sind diese nicht erfüllt, erhält die Regatta den Status einer verbandsoffenen Regatta und geht nicht in die Wertung der Rangliste ein.
                          • Eine Ranglistenregatta ist für mindestens einen Tag auszuschreiben.
                          • Die Regatta darf vor dem letzten ausgeschriebenen Wettfahrttag nur beendet werden, wenn alle vorgesehenen Wettfahrten gesegelt wurden.
                        • Wettfahrtvoraussetzungen
                          • Zum Start einer Wettfahrt, wird eine durchschnittliche (30 Sekunden) Mindestwindgeschwindigkeit (gemessen auf dem Startboot) von 4kn empfohlen. Bei einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 25kn ist keine Wettfahrt zu starten. Bei maximalen Windgeschwindigkeiten (Böen) von 30kn ist eine Wettfahrt abzubrechen.
                          • Die Wettfahrtzeit pro Tag darf sechs Stunden nicht überschreiten.
                          • Die 49er Klassenvereinigung empfiehlt, in den Segelanweisungen eine Sollzeit (Target time), ein Zeitlimit (Race Limit) und ein               Zeitlimit (Finish Limit) festzulegen.

                           

                            • Anforderungen an Wettfahrtoffizielle

                      Der Wettfahrtleiter und der Obmann des Protestkomitees müssen mindestens eine gültige regionale Lizenz des DSV haben und namentlich in der Ausschreibung genannt werden.

                         

                          • Führen der Rangliste

                        Die Klassenvereinigung führt die Rangliste. Segler und Seglerinnen, die in der Rangliste der 49er Klassenvereinigung geführt werden, müssen Mitglied in der 49er Klassenvereinigung sein.

                           

                            • Ausnahmen

                          Über Ausnahmen dieser Ordnung entscheidet der Vorstand der 29er Klassenvereinigung.

                          gez. Der Vorstand

                          Empfohlene Beiträge

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